# GLPRZKAISERSLAUTERNV **Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen](§1.md) - [§ 2 Fortgeltung von Gleichstellungen](§2.md) - [§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§3.md)