# FLUSTATV **Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Periodizität](§1.md) - [§ 2 Übermittlung der Erhebungskataloge](§2.md) - [§ 3 Auskunftspflichtige, ergänzende Angaben, Form der Übermittlung an das Statistische Bundesamt](§3.md) - [§ 4 Aufbereitung der Ergebnisse](§4.md)