# § 5 Entschädigungspauschalen bei Wohnungen (1) Bei einem Einfamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1. [Tabelle] 2. [Tabelle] (2) Bei einem Zweifamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1. [Tabelle] 2. [Tabelle] (3) Bei einem Mehrfamilienhaus mit Außenwohnbereich erhöht sich die Entschädigung pauschal gegenüber Absatz 2 mit jeder weiteren abgeschlossenen Wohnung 1. [Tabelle] 2. [Tabelle] (4) Bei einer Eigentumswohnung mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1. [Tabelle] 2. [Tabelle]