# F_V **Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Begriffsbestimmungen](§1.md) - [§ 2 Anwendungsbereich](§2.md) - [§ 3 Ausnahmen vom Anwendungsbereich](§3.md) - [§ 4 Überwachung der für den Betrieb der Fähre erforderlichen landseitigen Anlagen und ihr Zusammenwirken mit der Fähre](§4.md) - [§ 5 Fahrpläne](§5.md) - [§ 6 Anlegestellen](§6.md) - [§ 7 Sicherheit und Ordnung an Bord](§7.md) - [§ 8 Betreten, Befahren und Verlassen der Fähre](§8.md) - [§ 9 Verhalten der Fährbenutzer](§9.md) - [§ 10 Beförderung gefährlicher Güter](§10.md) - [§ 11 Ausschluß von Beförderungen](§11.md) - [§ 12 Einsatz der Fähre und Einstellung des Fährverkehrs](§12.md) - [§ 13 Sicherung der Fähre](§13.md) - [§ 14 Aushang von Vorschriften und Anbringen von Hinweistafeln](§14.md) - [§ 15 Übergangsregelung](§15.md) - [§ 16 Ordnungswidrigkeiten](§16.md) - [§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§17.md)