# ESVGD_V **Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Zweck und Anwendungsbereich](§1.md) - [§ 2 Begriffsbestimmungen](§2.md) - [§ 3 Zur Datenübermittlung verpflichtete Behörden](§3.md) - [§ 4 Zur Datenanforderung berechtigte Behörden](§4.md) - [§ 5 Übermittlung von nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung erhobenen und gespeicherten Daten](§5.md) - [§ 6 Übermittlung von nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene erhobenen und gespeicherten Daten](§6.md) - [§ 7 Übermittlung von nach der Viehverkehrsverordnung erhobenen und gespeicherten Daten](§7.md) - [§ 8 Übermittlung von nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung erhobenen und gespeicherten Daten](§8.md) - [§ 9 Übermittlung von nach der InVeKoS-Verordnung erhobenen und gespeicherten Daten](§9.md) - [§ 10 Art und Form der Datenübermittlung](§10.md) - [§ 11 Datenschutz und Datensicherheit](§11.md) - [§ 12 Inkrafttreten](§12.md)