# EAKAV **Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anwendungsbereich](§1.md) - [§ 2 Einzelanzeigen und Möglichkeit der Zusammenfassung von Anzeigen; Vollmacht](§2.md) - [§ 3 Übertragungsweg](§3.md) - [§ 4 Übertragungsformate](§4.md) - [§ 5 Bezeichnung der zu übermittelnden Dateien](§5.md) - [§ 6 Ergänzungsanzeigen](§6.md) - [§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§7.md)