# D_V_2017 **Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Geltungsbereich](§1.md) - [§ 2 Begriffsbestimmungen](§2.md) - [§ 3 Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln](§3.md) - [§ 4 Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat](§4.md) - [§ 5 Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln](§5.md) - [§ 6 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln](§6.md) - [§ 7 Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote](§7.md) - [§ 10 Aufzeichnungen](§10.md) - [§ 11 Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen](§11.md) - [§ 12 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen](§12.md) - [§ 13 Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen](§13.md) - [§ 13 Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen](§13.md) - [§ 14 Ordnungswidrigkeiten](§14.md) - [§ 15 Übergangsvorschrift](§15.md)