# BWAHLGV **Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Zulassungspflicht](§1.md) - [§ 2 Erteilung der Bauartzulassung](§2.md) - [§ 3 Rücknahme, Erlöschen und Widerruf der Bauartzulassung](§3.md) - [§ 4 Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten](§4.md) - [§ 5 Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung](§5.md) - [§ 6 Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden](§6.md) - [§ 7 Überprüfung der Wahlgeräte und Einweisung der Wahlvorsteher](§7.md) - [§ 8 Ausstattung des Wahlvorstandes](§8.md) - [§ 9 Wahlzelle](§9.md) - [§ 10 Eröffnung der Wahlhandlung](§10.md) - [§ 11 Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe](§11.md) - [§ 12 Schluß der Wahlhandlung](§12.md) - [§ 13 Zählung der Wähler](§13.md) - [§ 14 Zählung der Stimmen](§14.md) - [§ 15 Wahlniederschrift](§15.md) - [§ 16 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeräte](§16.md) - [§ 17 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis](§17.md) - [§ 18 Übergangsbestimmung](§18.md) - [§ 19](§19.md) - [§ 20 Inkrafttreten](§20.md)