# BINSCHLV **Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Beginn der Ladezeit](§1.md) - [§ 2 Dauer der Ladezeit](§2.md) - [§ 3 Löschzeit](§3.md) - [§ 4 Liegegeld](§4.md) - [§ 5 Beginn der Lade- und Löschzeit](§5.md) - [§ 6 Dauer der Lade- und Löschzeit](§6.md) - [§ 7 Liegegeld](§7.md)