# § 2 Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte (1) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2007 wie folgt festgesetzt: [Tabelle] (2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2007 wie folgt festgesetzt: [Tabelle]