# BEAMTVG_43ABS3V **Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Flugdienst](§1.md) - [§ 2 Besonders gefährdetes fliegendes Personal](§2.md) - [§ 3 Besonders gefährlicher Auftrag, Flug- oder Betriebszustand](§3.md) - [§ 4 Helm- und Schwimmtaucher](§4.md) - [§ 5 Beamte im Bergrettungsdienst](§5.md) - [§ 6 Munitionsuntersuchungspersonal](§6.md) - [§ 7 Angehörige von Verbänden für besondere polizeiliche Einsätze](§7.md) - [§ 8 Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug](§8.md) - [§ 9 Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes](§9.md) - [§ 10 Berlin-Klausel](§10.md) - [§ 11 Inkrafttreten](§11.md)