# § 6 Bauvorlagen für den Abbruch baulicher Anlagen (1) Dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Abbruch baulicher Anlagen ist unter Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer -die Benennung des Abbruchunternehmers, -eine Beschreibung der baulichen Anlage nach ihrer wesentlichen Konstruktion und des vorgesehenen Abbruchvorganges mit Angabe der für den Abbruch vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen beizufügen. (2) § 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.