# BAF_GZUSTV_2004 **Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Örtliche Zuständigkeit](§1.md) - [§ 2 Zeitlicher Anwendungsbereich](§2.md) - [§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§3.md)