# BAF_GZUSCHLAGSV **Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Zuschläge zu dem Bedarf](§1.md) - [§ 2 Höhe des Auslandszuschlags](§2.md) - [§ 3 Studiengebühren](§3.md) - [§ 4 Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort](§4.md) - [§ 5 Aufwendungen für die Krankenversicherung](§5.md) - [§ 6 Verhältnis zur Härteverordnung](§6.md) - [§ 7 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Änderungen durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes](§7.md) - [§ 8 Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes](§8.md)