# BAF_G-EINKOMMENSV **Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Leistungen der sozialen Sicherung](§1.md) - [§ 2 Weitere Einnahmen](§2.md) - [§ 3 Einnahmen bei Auslandstätigkeit](§3.md) - [§ 3 Übergangsvorschrift](§3.md) - [§ 4 Inkrafttreten](§4.md)