# § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Der Ausbildungsberuf Bäcker/Bäckerin wird 1.gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 30 der Anlage A der Handwerksordnung und 2.gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.