# ALGIIV_2008 **Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen](§1.md) - [§ 2 Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit](§2.md) - [§ 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft](§3.md) - [§ 4 Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen](§4.md) - [§ 5 Begrenzung abzugsfähiger Ausgaben](§5.md) - [§ 5 Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit](§5.md) - [§ 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge](§6.md) - [§ 7 Nicht zu berücksichtigendes Vermögen](§7.md) - [§ 8 Wert des Vermögens](§8.md) - [§ 9 Übergangsvorschrift](§9.md) - [§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§10.md)