# ALEHRV **Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Geltungsbereich; Verhältnis zu besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen](§1.md) - [§ 2 Anwendungsbestimmung; Fortgeltung von Lehrverpflichtungsrichtlinien](§2.md) - [§ 3 Umfang der Jahreslehrverpflichtung; Anrechnung von Leistungen](§3.md) - [§ 4 Anrechnung von Lehrveranstaltungsstunden](§4.md) - [§ 5 Anrechnung von Leistungen zur Abnahme laufbahnrechtlicher Prüfungsleistungen](§5.md) - [§ 6 Nichtanrechnung lehrimmanenter Nebenpflichten](§6.md) - [§ 7 Ermäßigungen der Jahreslehrverpflichtung für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie für weitere Aufgaben und Funktionen in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung](§7.md) - [§ 8 Anrechnung für Sonderaufträge](§8.md) - [§ 9 Ermäßigungen für Aufgaben im öffentlichen Interesse außerhalb der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung](§9.md) - [§ 10 Ermäßigungen bei Schwerbehinderung](§10.md) - [§ 11 Weitere Anrechnungen](§11.md) - [§ 12 Evaluierung](§12.md) - [§ 13 Inkrafttreten](§13.md)