# ADLV **Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Geltungsbereich](§1.md) - [§ 2 Laufbahnen und Ämter des Auswärtigen Dienstes](§2.md) - [§ 3 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten](§3.md) - [§ 4 Einstellungsbehörde, Dienstbehörde, Ausschreibung](§4.md) - [§ 5 Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst](§5.md) - [§ 6 Aufstiegsverfahren](§6.md) - [§ 7 Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Auswärtigen Dienst](§7.md) - [§ 8 Vorauswahl](§8.md) - [§ 9 Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel in den gehobenen Auswärtigen Dienst](§9.md) - [§ 10 Qualifizierung für den Laufbahnwechsel in den gehobenen Auswärtigen Dienst](§10.md) - [§ 11 Übergangsvorschriften](§11.md)