(+++ Textnachweis ab: 1. 7.1997 +++)
Die V wurde als Artikel 1 V 621-1-12-24/1 v. 10.7.1997 I 1806 (LAGKrSRV) von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 1.7.1997 in Kraft getreten.
Vom 1. Juli 1997 ab werden erhöht:
Vom 1. Juli 1997 ab werden erhöht:
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