(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1996 +++)
Auf Grund
Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt vom 1. Januar 1996 an 37,92 Deutsche Mark.
Die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen und das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitsunfälle im Sinne des § 1153 der Reichsversicherungsordnung, die vor dem 1. Januar 1996 eingetreten sind, werden zum 1. Januar 1996 angepaßt. Der Anpassungsfaktor beträgt 1,0434.
Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Januar 1996 an für Arbeitsunfälle, für die § 1151 der Reichsversicherungsordnung anzuwenden ist, zwischen 428 Deutsche Mark und 1.713 Deutsche Mark monatlich.
Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Januar 1996 an 17,51 Deutsche Mark.
Bei Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die in der Zeit nach dem 31. Dezember 1995 ergehen, sind die Angleichungsfaktoren zur Ermittlung des Wertes von angleichungsdynamischen Anrechten nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a des Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetzes der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.