Art. 4: HKStG 84-3
(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1993 +++)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Die Verordnung über die Gleichstellung von Personen nach § 3 des Häftlingshilfegesetzes kann auf der Grundlage der dortigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.
(2)