(+++ Textnachweis ab: 28.2.2003 +++)Die V wurde als Art. 1 d. V v. 21.2.2003 I 244 (BLÜV/HygÄndV) vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 3 der vorgenannten V am 28.2.2003 in Kraft getreten.
Die Befugnis zum Verkehr
§ 1 gilt nicht, soweit das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach