BPräsKldgPatAnO1963-09-12BGBl I1963, 750Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

BPräsKldgPatAnO(XXXX)

Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Patentinhaber auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.