BPräsKldgBWSchAnO1970-05-15BGBl I1970, 672Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bundeswehr

(+++ Textnachweis Geltung ab: 4. 6.1970 +++)

BPräsKldgBWSchAnO(XXXX)

Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der beamteten Besatzungsangehörigen auf Hilfsschiffen der Bundeswehr zu erlassen.