(+++ Textnachweis ab: 1. 1.2000 +++)
Das G wurde als Artikel 25 G v. 22.12.1999 I 2534 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 27 Abs. 1 dieses G mWv 1.1.2000 in Kraft getreten.
(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2000 monatlich 342 Deutsche Mark.
(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2000 monatlich 282 Deutsche Mark.
(1) In der Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2000 wie folgt festgesetzt: