(+++ Textnachweis ab: 14.3.2018 +++)
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erhält die Bezeichnung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Das Bundesministerium des Innern erhält die Bezeichnung Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden übertragen
Die Zuständigkeitsübertragungen schließen deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
Dem Bundeskanzleramt werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Der Übergang der Zuständigkeiten unter Ziffer III.1. entspricht dabei im Mengengerüst der Vereinbarung vom 22. Mai 2014 zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Umsetzung des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013.