BKOrgErl 1991-041991-04-26BGBl I1991, 1179Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Bek. v. 26.4.1991 I 1179

BKOrgErl 1991-04Eingangsformel

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

BKOrgErl 1991-04I.

Dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit die Zuständigkeit für Wein, Likörwein, Schaumwein sowie weinhaltige Getränke (einschließlich Überwachung) übertragen.

BKOrgErl 1991-04II.

Rechtsvorschriften auf diesem Zuständigkeitsgebiet werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit erlassen.

BKOrgErl 1991-04III.

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.