(+++ Textnachweis ab: 27.10.1998 +++)
Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 bekannt, der mit Wirkung vom 27. Oktober 1998 in Kraft tritt:
"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Das bisherige Bundesministerium für Verkehr und das bisherige Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau werden zu einem neuen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zusammengelegt.
Es erhalten
Es wird ein Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der neuen Länder bestellt. Diese Aufgabe übernimmt ein Staatsminister beim Bundeskanzler.
Dazu wird dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.
Es wird ein Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien bestellt; dies geschieht unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder und soweit der Bund zuständig ist. Der Beauftragte untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar.
Dem Beauftragten werden übertragen
Dem Bundesministerium für Finanzen werden übertragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeiten für
Dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung übertragen die Zuständigkeiten für die indirekte Forschungsförderung, für die Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen und für die angewandte Energieforschung.
Dem Bundesministerium für Gesundheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung übertragen die Zuständigkeit für Pflegeversicherung.
Dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit übertragen die Zuständigkeit für Sozialrecht/Sozialhilfe.
Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."