(+++ Textnachweis ab: 1. 4.1999 +++)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Die auf den Artikeln 11, 13 bis 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. März 2003 über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Arbeitsmarkt, die Sozialversicherung und die öffentlichen Finanzen und gibt gegebenenfalls Vorschläge für seine Weiterentwicklung ab.
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1999 in Kraft.