Update laws from RSS - 2026-05-08 21:09:15 UTC
This commit is contained in:
5
laws_md/alehrv/§2.md
Normal file
5
laws_md/alehrv/§2.md
Normal file
@@ -0,0 +1,5 @@
|
||||
# § 2 Anwendungsbestimmung; Fortgeltung von Lehrverpflichtungsrichtlinien
|
||||
|
||||
(1) Diese Verordnung ist erstmalig mit Beginn des auf den 6. Mai 2026 folgenden Abrechnungszeitraums des jeweiligen Fachbereichs beziehungsweise des Zentralen Lehrbereichs anzuwenden.
|
||||
|
||||
(2) Bis zum Erlass einer besonderen Lehrverpflichtungsverordnung sind für den jeweiligen Fachbereich beziehungsweise den Zentralen Lehrbereich die bisherigen Lehrverpflichtungsrichtlinien anzuwenden, soweit sie dieser Verordnung nicht entgegenstehen.
|
||||
Reference in New Issue
Block a user