Update laws from RSS - 2026-05-22 21:08:53 UTC
This commit is contained in:
@@ -1,8 +1,8 @@
|
||||
# § 4 Strafvorschriften
|
||||
|
||||
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Absatz 1
|
||||
1.mit einem neuen psychoaktiven Stoff Handel treibt, ihn in den Verkehr bringt oder ihn einem anderen verabreicht oder
|
||||
2.einen neuen psychoaktiven Stoff zum Zweck des Inverkehrbringens
|
||||
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Absatz 1 Nummer 1 oder 2
|
||||
1.mit einem dort genannten psychoaktiven Stoff Handel treibt, ihn in den Verkehr bringt oder ihn einem anderen verabreicht oder
|
||||
2.einen dort genannten neuen psychoaktiven Stoff zum Zweck des Inverkehrbringens
|
||||
a)herstellt oder
|
||||
b)in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.
|
||||
|
||||
|
||||
Reference in New Issue
Block a user