Initial commit: Gesetze als Markdown

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# § 32 Lehrgang „Informationssysteme und Informationsgewinnung“
(1) Den Anwärterinnen und Anwärtern werden die grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten der Informationsgewinnung und Recherche, insbesondere in offen zugänglichen Informationsquellen, unter Berücksichtigung der gültigen Rechts- und Weisungslage, unter Nutzung der zur Verfügung stehenden Informationssysteme, auftragsbezogen vermittelt.
(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in der Lage sein,
1.rechtliche Grundlagen für die offene Informationsgewinnung zu beschreiben und anzuwenden,
2.die Mittel für die offene Informationsgewinnung zu kennen und anzuwenden,
3.das Internet mit seinen Möglichkeiten und Grenzen zur offenen Informationsgewinnung nutzen zu können sowie
4.die Verfahren und Methoden der IT-Recherche zu kennen, anzuwenden und die damit gewonnenen Erkenntnisse zu analysieren und bewerten zu können.