Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

7
laws_md/mtaprv/§94.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 94 Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
(1) Hat eine Person den Anpassungslehrgang nicht erfolgreich absolviert, entscheiden die Fachprüferinnen und Fachprüfer über eine angemessene Verlängerung des Anpassungslehrgangs.
(2) Eine Verlängerung ist nur einmal zulässig. Der Verlängerung folgt ein weiteres Abschlussgespräch.
(3) Wird das Abschlussgespräch nach der Verlängerung mit „nicht bestanden“ bewertet, darf die antragstellende Person den Anpassungslehrgang einmal wiederholen.