Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 11
Die Enteignung der Grundstücke und der Rechte an Grundstücken wird auf Antrag des Unternehmers von der Enteignungsbehörde ausgesprochen, sobald die Entscheidung über die Entschädigung den zu Enteignenden zugestellt ist und die in ihr festgestellten Geldentschädigungen gezahlt oder hinterlegt sind.