Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 31 Gliederung, Organisation und Durchführung
(1) Die berufspraktische Ausbildung besteht aus
1.Praktika und
2.praxisbezogenen Lehrveranstaltungen.
(2) Die Dienstbehörde bestimmt und überwacht die Gestaltung und Organisation der berufspraktischen Ausbildung.
(3) Die Praktika werden von den Ausbildungsbehörden durchgeführt.
(4) Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen werden von der Dienstbehörde durchgeführt.