Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,5 @@
# § 51 Einrichtung der Prüfungskommission
(1) Für die Abnahme und Bewertung der Laufbahnprüfung richtet das Prüfungsamt eine Prüfungskommission ein.
(2) Bei Bedarf können mehrere Prüfungskommissionen eingerichtet werden. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass alle Prüfungskommissionen der Laufbahnprüfung den gleichen Bewertungsmaßstab anlegen.