Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,10 @@
# § 11 Prüfungsbereich Personal und Beschaffung
(1) Im Prüfungsbereich Personal und Beschaffung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
1.personalwirtschaftliche Prozesse zu organisieren,
2.Einkaufsprozesse durchzuführen und bei der Vertragsgestaltung mitzuwirken und
3.rechtliche und betriebliche Regelungen einzuhalten.
(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.