Initial commit: Gesetze als Markdown

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# § 4 Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1.die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und
2.ein Abschlusszeugnis (Diplom) einer Technischen Fachhochschule in den Fachrichtungen Architektur (Hochbau), Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektro- oder Versorgungstechnik oder in einer anderen geeigneten technischen Fachrichtung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss besitzt.