Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# KRAFTSTKOMPG
**Gesetz zur Regelung der finanziellen Kompensation zugunsten der Länder infolge der Übertragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund**
---
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Finanzierung](§1.md)
- [§ 2 Verteilung](§2.md)
- [§ 3 Zahlungsverkehr](§3.md)

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 1 Finanzierung
Den Ländern steht wegen der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ab dem 1. Juli 2009 aus dem Steueraufkommen des Bundes ab 2010 jährlich ein Betrag von 8 991 764 000 Euro zu. Für das Jahr 2009 ist ein Betrag von 4 570 882 000 Euro zu Grunde zu legen.

View File

@@ -0,0 +1,4 @@
# § 2 Verteilung
Der in § 1 festgelegte Betrag wird nach folgenden Prozentsätzen auf die Länder verteilt:
[Tabelle]

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 3 Zahlungsverkehr
Die nach § 1 in Verbindung mit § 2 festgelegten jeweiligen Jahresbeträge werden den Ländern zu jeweils einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November überwiesen; für 2009 wird den Ländern jeweils die Hälfte des jeweiligen Jahresbetrages am 15. August und 15. November überwiesen.