Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,8 @@
# § 10 Arbeiten in Notfällen
Die §§ 3, 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 gelten nicht
1.für den Einsatz von Grubenwehren,
2.für Arbeiten zur
a)Rettung von Personen,
b)Abwendung einer Gefahr für Leben oder Gesundheit von Personen oder
c)Abwendung eines erheblichen Schadens an bedeutenden Betriebseinrichtungen bei einem unvorhergesehenen Ereignis, wenn mit einer kurzen Einsatzzeit zu rechnen ist.