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laws_md/kinduvv/README.md Normal file
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# KINDUVV
**Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt minderjähriger Kinder**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Formulare](§1.md)
- [§ 1](§1.md)
- [§ 2 Ausführung der Formulare](§2.md)
- [§ 3 Zulässige Abweichungen](§3.md)
- [§ 4 Übergangsvorschrift](§4.md)

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laws_md/kinduvv/§1.md Normal file
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# § 1
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 2022 - 2024)

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laws_md/kinduvv/§2.md Normal file
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# § 2 Ausführung der Formulare
Das in Anlage bestimmte Formular für den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt soll in der erforderlichen Stückzahl als Durchschreibesatz ausgeführt werden, der insbesondere die für die Zustellung erforderliche Abschrift des Antrags mit einem Formular der Mitteilung des Gerichts nach § 251 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit enthält.

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laws_md/kinduvv/§3.md Normal file
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# § 3 Zulässige Abweichungen
Folgende Abweichungen von dem in der Anlage bestimmten Formular sind zulässig:
1.Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen;
2.Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen, die es, ohne den Inhalt des Formulars zu verändern oder das Verständnis des Formulars zu erschweren, den Gerichten ermöglichen, die Verfahren maschinell zu bearbeiten, für die Bearbeitung technische Entwicklungen nutzbar zu machen oder vorhandene technische Einrichtungen weiter zu nutzen;
3.Verringerung oder Erweiterung der notwendigen Ausfüllfelder für Fälle, in denen Unterhalt für weniger oder mehr Kinder geltend gemacht wird oder aus anderen Gründen Ausfüllfelder für weitere Angaben notwendig sind.

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laws_md/kinduvv/§4.md Normal file
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# § 4 Übergangsvorschrift
Für Verfahren, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die bis dahin geltenden Formulare zu verwenden.