Initial commit: Gesetze als Markdown

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# KCANWISSZUSTV
**Verordnung zur Festlegung der zuständigen Behörde für die Erlaubniserteilung und die Überwachung des Umgangs mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach dem Konsumcannabisgesetz**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Zuständige Behörde](§1.md)
- [§ 2 Inkrafttreten](§2.md)

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# § 1 Zuständige Behörde
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist zuständig für
1.die Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Absatz 4 Satz 1 des Konsumcannabisgesetzes und
2.die Überwachung und die Durchführung der in § 2 Absatz 4 Satz 3 bis 5 des Konsumcannabisgesetzes genannten Regelungen.

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# § 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.