Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

4
laws_md/hrg/§6.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,4 @@
# § 6 Bewertung der Forschung, Lehre, Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses und der Gleichstellung der Geschlechter
Die Arbeit der Hochschulen in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags soll regelmäßig bewertet werden. Die Studierenden sind bei der Bewertung der Qualität der Lehre zu beteiligen. Die Ergebnisse der Bewertungen sollen veröffentlicht werden.