Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

7
laws_md/hg_2025/§10.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10 Sorgfalts- und Prüfpflichten
(1) Leistungen des Bundes dürfen
1.nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden;
2.nicht an Empfänger gewährt werden, die terroristische Vereinigungen sind oder terroristische Vereinigungen unterstützen.
(2) Die Ressorts müssen bei der Gewährung von Haushaltsmitteln sicherstellen, dass die Mittelempfänger zur Einhaltung von Absatz 1 verpflichtet sind.