Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 52 Wiederholung der Präsentation und Verteidigung
(1) Ist die Präsentation oder die Verteidigung nicht bestanden worden, kann jede der beiden Prüfungen einmal wiederholt werden. Die Wiederholung soll innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Nichtbestehens erfolgen. Sind sowohl Präsentation als auch Verteidigung nicht bestanden, werden die Wiederholungen aufeinanderfolgend am selben Tag durchgeführt.
(2) Für den Zeitraum bis zur Wiederholung werden die Studierenden ihrer Einstellungsbehörde zugeteilt.
(3) § 50 Absatz 4 gilt entsprechend.