Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

View File

@@ -0,0 +1,10 @@
# § 20 Ausbildungsrahmenplan
(1) Die oder der Ausbildungsbeauftragte erstellt im Einvernehmen mit den Einstellungsbehörden einen Ausbildungsrahmenplan. Der Ausbildungsrahmenplan bedarf der Billigung durch das Bundesministerium der Verteidigung im Benehmen mit dem Bundeskanzleramt.
(2) Im Ausbildungsrahmenplan werden festgelegt:
1.der allgemeine Ablauf des Vorbereitungsdienstes,
2.die Reihenfolge der einzelnen Ausbildungsabschnitte,
3.die Ausbildungsstationen der praktischen Ausbildung,
4.die grobe Struktur der Ausbildungsschwerpunkte der praktischen Ausbildung und
5.die Dauer der Ausbildungsabschnitte der praktischen Ausbildung.