Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

15
laws_md/gfwtdbwvdv/§8.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# § 8 Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Anforderungen erfüllen:
1.die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) in den folgenden Kompetenzbereichen:
a)Selbstkompetenz,
b)Methodenkompetenz,
c)Fachkompetenz,
d)Sozialkompetenz sowie
e)Führungs- und Managementkompetenz sowie
2.die Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sowie an die individuelle Trainierbarkeit.
(2) Im Auswahlverfahren für den Vorbereitungsdienst nach § 3 Nummer 2 ist im Rahmen der Feststellung der Fachkompetenz Eignung für einen ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studiengang festzustellen.
(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.