Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

3
laws_md/fspersav/§24.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 24 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
Hat ein Prüfungsteilnehmer die ordnungsgemäße Durchführung einer Prüfung in erheblichem Maße gestört oder eine Täuschung versucht, kann der Prüfungsausschuss den betreffenden Teil der Prüfung für nicht bestanden erklären. Eine solche Entscheidung ist im Fall der Störung nur bis zum Abschluss der Prüfung, im Fall eines Täuschungsversuches nur innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Prüfung zulässig.