Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

5
laws_md/ffg_2025/§93.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,5 @@
# § 93 Antragsberechtigung
(1) Antragsberechtigt ist der Hersteller gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1.
(2) Nicht antragsberechtigt ist ein Hersteller gemäß Absatz 1, wenn es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine juristische Person des privaten Rechts, an der eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts direkt oder indirekt beteiligt sind, handelt. § 70 Absatz 2 gilt entsprechend.